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Lebenslanges Fahrverbot
mid Groß-Gerau - Urteil: Die Benutzung des Handys während der Fahrt gilt als erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß, eine lebenslange Sperre ist aber nicht angemessen. QuinceCreative / pixabay.com
RATGEBER
Lars Wallerang - 27. September 2023, 10:39 Uhr - 4x4 Allrad RATGEBER

Lebenslanges Fahrverbot "unverhältnismäßig"

Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen.


Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. Rechtsexperten des Versicherers ARAG verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig sei.

Das Verhalten des Klägers sei nicht so schwerwiegend, dass eine lebenslange oder eine Sperre von fünf Jahren gerechtfertigt seien. Auch wenn die Benutzung des Handys während der Fahrt ein erheblicher Verkehrs- und Pflichtenverstoß gewesen sei, seien eine fünfjährige Sperre und erst recht eine lebenslange Sperre nicht angemessen und daher unverhältnismäßig.

Dieser Artikel aus der Kategorie 4x4 Allrad Auto RATGEBER wurde von Lars Wallerang am 27.09.2023, 10:39 Uhr veröffentlicht.